Wachstumschancengesetz II

Einkommensteuer

Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:

Gewerbesteuer

Nicht umgesetzt wurde die Abschaffung der Reichweitenbegrenzungen für Hybridelektrofahrzeuge zum Zweck einer nur hälftigen Hinzurechnung der Leasingraten für die Ermittlung des für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns (§ 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG). Nicht übernommen wurden die geplanten Regelungen zum erweiterten Verlustvortrag nach § 10a GewStG.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer wurde vom Vermittlungsausschuss aus dem Gesetzentwurf die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes und der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze von 9,0 % auf 8,4 % gestrichen. Ohne Änderungen wurden die Regelungen zur obligatorischen Verwendung von e-Rechnungen vom Vermittlungsausschuss übernommen. Erübrigt hat sich wegen der langen Umsetzungsdauer die geplante Gesetzesänderung über das vorzeitige Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen.

Stand: 28. April 2024

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